Publizitätsbestimmungen
Bei der Umsetzung von Projekten mit finanzieller Beteiligung aus dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sind die Informations- und Publizitätsmaßnahmen des
Manuals für Informations- und Publizitätsmaßnahmen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft anzuwenden.
Jene Stellen, die Finanzmittel für die Projektförderung zur Verfügung stellen, müssen mit Ihren Logos am Fördergegenstand ausgewiesen werden.
Folgende Logos sind bei Förderungen aus der M322a Dorferneuerung und-entwicklung sowie bei Förderung aus der M341c Lokale Agenda oder M341a Lernende Regionen zu verwenden:










