M 341c „Lokale Agenda“
- Fördervoraussetzungen:
Förderungsgegenstand sind Projekte mit besonderem Innovations- und Vorbildcharakter als Ergebnis Kleinregionaler Agenda 21 Prozesse mit dem Ziel der sektoralen oder sektorübergreifenden Gemeindekooperation. Außerdem ist/sind ein Gemeinderatsbeschluss/beschlüsse des/der beteiligten Förderungswerbers/r Fördervoraussetzung.
Die Fördermaßnahme wird in Durchlässigkeit zu Leader abgewickelt; das bedeutet, dass zuerst eine Prüfung in den Leaderregionen erfolgt, ob eine Förderfähigkeit im Rahmen der Leaderfähigkeit gegeben ist, danach erfolgt eine Prüfung durch die Förderstelle im Sinne der Maßnahme M 341c „Lokale Agenda"
- FörderungswerberInnen/AntragsstellerInnen: Gemeinden
- Endbegünstigte:
Gemeinden und deren Gemeindeverbände sowie Gemeindekooperationen im Bundesland Steiermark, ProjektträgerInnen, deren Aufgabenstellungen mit den Zielen der Erstellung und Umsetzung einer Lokalen Agenda 21 übereinstimmen, juristische Personen im Eigentum von Gemeinden und Gemeindeverbänden
- Förderintensität: bis zu 66 Prozent der anrechenbaren Gesamtkosten
- Förderabwicklung:
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Regionalstellen der Landentwicklung Steiermark, Förderabwicklungs- und Fördereinreichstelle: Abteilung für Agrarrecht und ländliche Entwicklung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
Haben Sie Fragen?
Mag. Alexandra Kulmer
Fördermanagement
Landentwicklung Steiermark
T: 0316/82 48 46-18
M: 0676/866 43 757
E: alexandra.kulmer@landentwicklung.com
Fördermanagement
Landentwicklung Steiermark
T: 0316/82 48 46-18
M: 0676/866 43 757
E: alexandra.kulmer@landentwicklung.com







