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M 322 „Dorferneuerung und –entwicklung“

  • Fördervoraussetzungen:
    Förderungsgegenstand sind Projekte mit besonderem Innovations- und Vorbildcharakter als Ergebnis Kleinregionaler Agenda 21 und Lokaler Agenda 21 Prozesse.

    Die Fördermaßnahme wird in Durchlässigkeit zu Leader abgewickelt; das bedeutet, dass zuerst eine Prüfung in den Leaderregionen erfolgt, ob eine Förderfähigkeit im Rahmen der Leaderfähigkeit gegeben ist, danach erfolgt eine Prüfung durch die Förderstelle im Sinne der Maßnahme M 322

  • FörderungswerberInnen/AntragsstellerInnen: Gemeinden

  • Endbegünstigte:
    Gemeinden und deren Gemeindeverbände sowie Gemeindekooperationen im Bundesland Steiermark, juristische Personen im Eigentum von Gemeinden und Gemeindeverbänden, Vereine und Verbände, private Projektträger, juristische Personen, Personengesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen sowie wissenschaftliche Institute bzw. deren Rechtsträger, Firmenkooperationen (KMU- Netzwerke, Arge, etc. und andere Organisationsformen der gewerblichen Wirtschaft)

  • Förderintensität: bis zu 40 Prozent der anrechenbaren Gesamtkosten

  • Förderabwicklung:
    Nähere Informationen erhalten Sie bei den Regionalstellen der Landentwicklung Steiermark, Förderabwicklungs- und Fördereinreichstelle: Abteilung für Agrarrecht und ländliche Entwicklung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung

Externe Verknüpfung Förderunterlagen Schwerpunkt 3

Externe Verknüpfung Förderunterlagen Leader

 
Haben Sie Fragen?

Mag. Alexandra Kulmer
Fördermanagement
Landentwicklung Steiermark
T: 0316/82 48 46-18
M: 0676/866 43 757
E: alexandra.kulmer@landentwicklung.com

 
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