M 322 „Dorferneuerung und –entwicklung“
- Fördervoraussetzungen:
Förderungsgegenstand sind Projekte mit besonderem Innovations- und Vorbildcharakter als Ergebnis Kleinregionaler Agenda 21 und Lokaler Agenda 21 Prozesse.
Die Fördermaßnahme wird in Durchlässigkeit zu Leader abgewickelt; das bedeutet, dass zuerst eine Prüfung in den Leaderregionen erfolgt, ob eine Förderfähigkeit im Rahmen der Leaderfähigkeit gegeben ist, danach erfolgt eine Prüfung durch die Förderstelle im Sinne der Maßnahme M 322
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FörderungswerberInnen/AntragsstellerInnen: Gemeinden
- Endbegünstigte:
Gemeinden und deren Gemeindeverbände sowie Gemeindekooperationen im Bundesland Steiermark, juristische Personen im Eigentum von Gemeinden und Gemeindeverbänden, Vereine und Verbände, private Projektträger, juristische Personen, Personengesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen sowie wissenschaftliche Institute bzw. deren Rechtsträger, Firmenkooperationen (KMU- Netzwerke, Arge, etc. und andere Organisationsformen der gewerblichen Wirtschaft)
- Förderintensität: bis zu 40 Prozent der anrechenbaren Gesamtkosten
- Förderabwicklung:
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Regionalstellen der Landentwicklung Steiermark, Förderabwicklungs- und Fördereinreichstelle: Abteilung für Agrarrecht und ländliche Entwicklung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
Förderunterlagen Schwerpunkt 3
Haben Sie Fragen?
Mag. Alexandra Kulmer
Fördermanagement
Landentwicklung Steiermark
T: 0316/82 48 46-18
M: 0676/866 43 757
E: alexandra.kulmer@landentwicklung.com







